Oha Petra,das ist aber ein heikles Thema.
Ich versteh nicht wie die Bullihalterin ohne Versicherung unterwegs sein kann,vor allem weil sie weiß das ihr Hund nur bedingt verträglich ist
Wäre sie versichert müßte ,da die Hunde nicht angeleint waren ,die Versicherung im normalfall 50% der TA Kosten übernehmen.
Wäre der Rüde angeleint müßten 100% bezahlt werden.Also schätze ich mal dass sie mindesten die hälfte der TA Kosten bezahlen muß.
Was den geschädigten Rüdenhalter betrifft ist das wohl nun ihr größtes Problem.
Denn da muß sie voll bezahlen ...Schmerzensgeld ,Arzt und alles was zur Genesung gehört.
Ich hoffe der Rüdenhalter hat eine private Rechtschutzversicherung,denn er wird alles Geld bestimmt einklagen müssen