Neues Hundegesetz
Niedersachsen beendet Rassismus
Jeder Hund in Niedersachsen muss ab 1. Juli registriert werden. Wer ein Tier anschafft, muss eine Eignungsprüfung ablegen. Ziel ist mehr Sicherheit, aber es bleiben erhebliche Lücken.von Janina Krupop
HAMBURG taz | Einen „Führerschein“ muss ab 1. Juli machen, wer sich einen Hund zulegen will. Außerdem muss jeder Hund über sechs Monate in einem Zentralregister eingetragen werden. Damit geht Niedersachsen weiter als alle anderen Bundesländer, die nur bestimmte Hunderassen speziellen Regeln unterstellen.
Zwei Regelungen des niedersächsischen Hundegesetzes treten in Kraft, die bisher ausgesetzt waren. Denn es fehlte an einem konkreten Plan, wie das zentrale Register aussehen soll. Der sogenannte Sachkundenachweis soll sicherstellen, dass der neue Hundehalter auch geeignet und zuverlässig genug ist, um einen Hund zu halten. Wer schon jahrelang Hundebesitzer ist, für den kann die Pflicht ganz entfallen.......
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