Kaya muss leider draußen bleiben
"Die tut nichts": Die Mitarbeiterin einer Werbeagentur brachte jahrelang ihre dreibeinige Hündin mit zur Arbeit. Frauchen war überzeugt vom lieben Wesen ihres Tieres, doch ihre Kollegen sahen das ganz anders. Der Fall landete vor Gericht, jetzt erging ein Urteil.
Das Düsseldorfer Arbeitsgericht hat einen dreibeinigen Hund aus einer Werbeagentur verbannt. Mitarbeiter fühlten sich bedroht, die Arbeitsabläufe seien durch das Tier gestört, befand die Richterin am Mittwoch nach umfassender Beweisaufnahme, bei der auch die Hündin vorgeladen worden war. Zuvor hatte die Richterin für eine gütliche Einigung eine Mediation und den Einsatz eines Hundepsychologen angeregt - vergebens.
Dass Arbeitgeber generell das Mitbringen von Hunden an den Arbeitsplatz untersagen dürfen, ist unstrittig. Eine Mitarbeiterin der Werbeagentur sah jedoch den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt: Claudia van de Wauw, 47, musste ihre Hündin Kaya zu Hause lassen, während Kollegen ihre Hunde weiter mitbringen durften. Zuvor habe auch ihr Husky-Mischling sie drei Jahre lang ins Büro begleitet, hatte die Assistentin der Geschäftsführung argumentiert. Ihr Husky-Mischling könne nicht den ganzen Tag allein zu Hause bleiben.
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