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Otti

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1

Mittwoch, 8. August 2012, 11:24

Sturz durch einen Hund

Ein vor einem Laden angeundener Dackel hat eine Frau so erschreckt, dass sie gestürzt ist.
Sie brach sich das Hangelenk und einen Wirbel. Die Krankenkasse hat die Behanlungskosten zurückgefordert.
Sie hat auch Recht gekriegt. Begründung: Typische Tiergefahr, der Halter ist auch ohne eigenes Verschulden haftpflichtig.
LG Coburg, AZ.: 13 O 150/11

QuelleAktenzeichen 13 O 150/11

Mal ehrlich, damit hätte ich nicht gerechnet. Der Dackel ist vor einem Laden angebunden und die Frau fällt in der Nähe.
Sie hätte doch auch über irgendwas gestolpert sein können. Aber das sind unsere Gesetze.


Sammy *13. 06. 2005

2

Mittwoch, 8. August 2012, 11:50

Verstehe ich auch nicht Otti,meine Mama ist jetzt fast 80 Jahre und fällt leider öfters obwohl gar kein Hindernis ist.Ältere Menschen werden unsicher beim Gehen kenne das von meiner Mutter.
Gina geb.29.12.2000
Lena geb.6.12.2005



Otti

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3

Mittwoch, 8. August 2012, 12:25

Ich meine gelesen zu haben, dass Aussage gegen Aussage stand.
Es heißt doch eigentlich "Im Zweifelsfall für den Angeklagten"


Sammy *13. 06. 2005

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