Das finde ich sehr interessant
Städte und Gemeinden können auf Waldwegen in Nordrhein-Westfalen keinen Leinenzwang für Hunde erlassen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster (Az.: 5 A 2601/10). Ein Urteil, dass in vielen Städten und Gemeinden für Wirbel sorgen dürfte.
Geklagt hatte eine Hundebesitzerin, weil die Stadt Hilden im dortigen Stadtwald eine generelle Anleinpflicht eingeführt hatte. In der Berufungsverhandlung hat sie jetzt Recht bekommen. Das OVG Münster begründet eine Entscheidung damit, dass nicht die Stadt sondern die Forstbehörden des Landes für den Wald zuständig sind.
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Wie ist eure Meinung zu dem Urteil?
Für Sammy würde das zutreffen, sie bleibt auf dem Weg.