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1

Samstag, 20. Juli 2013, 13:13

Kastration

Wusstet ihr, dass eine Kastration beim Hund ohne medizinische Gründe lt. Tierschutzgesetz verboten ist? Ich wusste es nicht.

Zitat

Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet u.a. die vollständige oder teilweise Amputation von Körperteilen. Kastrationen gelten im Tierschutzgesetz ebenfalls als Amputation. Eine Ausschlussklausel besagt, dass eine Amputation zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung erlaubt ist. Unkontrolliert fortpflanzen kann sich eine Katze die freien Auslauf hat, nicht aber ein Hund unter menschlicher Kontrolle.

Hundehalter, die ihren Hund ohne medizinische Indikation kastrieren lassen, verstoßen gegen das Tierschutzgesetz und machen sich strafbar. Doch vielen Hundehaltern ist gar nicht bewusst dass sie gegen ein Gesetz verstoßen. Zudem, der Tierarzt hatte keine Einwände, dann wird das schon seine Richtigkeit haben. Ja, der Tierarzt weiß aber auch genau dass sein Kunde den Tierarzt wechseln wird, falls er ihm die Kastration verweigert und die Einnahmen hat dann eine andere TA-Praxis. Und überhaupt, dass man sich strafbar mache, hat man ja noch nie gehört. Tja - wo kein Kläger, da auch kein Richter.


Quelle: http://www.quin-der-eurasier.de/kastration.htm

Otti

Administrator

Beiträge: 8 987

Registrierungsdatum: 30. März 2012

Wohnort: Hansestadt Lübeck

Aktivitätspunkte: 47670

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2

Samstag, 20. Juli 2013, 13:28

Ja Mrianne, das stimmt wirklich.
Ich wußte es auch nicht.

Auszug aus dem Gesetz

Zitat

§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn

1.
der Eingriff im Einzelfall

a)
nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b)
bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,

2.
ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
3.
ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
4.
das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5.
zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.


Weiter unten, unter Tierschutz, kann man das alles nachlesen Tierschutz


Sammy *13. 06. 2005

3

Samstag, 20. Juli 2013, 13:31

Wobei es bei Katzen nicht verboten ist. Aber ich denke, jeder TA findet da schon einen Grund, warum eine Hündin kastriert werden muss :4: :4:

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